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UN-Hochkommissar Türk sieht in „Pufferzone“ im Gazastreifen möglicherweise Kriegsverbrechen

UN-Hochkommissar für Menschenrechte, Volker Türk, hat in einem Statement vom Donnerstag erklärt, dass Israels angeblicher Versuch, eine „Pufferzone“ zum Gazastreifen zu schaffen, ein Kriegsverbrechen darstellen könnte.
Berichten zufolge zerstören die israelischen Verteidigungskräfte (IDF) alle Gebäude im Gazastreifen, die sich im Umkreis von einem Kilometer um den Israel-Gaza-Grenzzaun befinden, und würden das Gebiet „räumen“, so Türk in einer Erklärung.
Der UN-Hochkommissar betonte, dass die IV Genfer Konvention es der Besatzungsmacht verbiete, Eigentum von Privatpersonen zu zerstören, es sei denn, dies sei durch militärische Operationen unbedingt erforderlich.
 Rechtswidrige Zerstörung
„Zerstörungen, die zur Schaffung einer ‚Pufferzone‘ für allgemeine Sicherheitszwecke durchgeführt werden, scheinen nicht mit der engen Ausnahme für ‚militärische Operationen‘ des humanitären Völkerrechts vereinbar zu sein“, sagte er.
„Darüber hinaus stellt die umfassende Zerstörung von Eigentum, die nicht durch militärische Notwendigkeit gerechtfertigt ist und rechtswidrig und mutwillig durchgeführt wird, einen schweren Verstoß gegen die IV Genfer Konvention und ein Kriegsverbrechen dar.“
Seit Ende Oktober habe das UN-Menschenrechtsbüro OHCHR weitreichende Zerstörungen ziviler und anderer Infrastrukturen wie Wohnhäuser, Schulen und Universitäten in Gebieten, in denen nicht oder nicht mehr gekämpft wird, durch die IDF festgestellt, so Türk.
Auswirkungen auf Rückkehr
Auch in Beit Hanoun im Norden des Gazastreifens, in As Shujaiyeh in Gaza-Stadt und im Flüchtlingslager Nuseirat im Zentrum des Gazastreifens sei es unter anderem zu Zerstörungen gekommen. Berichten zufolge seien in den letzten Wochen zahlreiche Wohngebäude und Wohnblöcke in Khan Younis im Süden zerstört worden, so das UN-Menschenrechtsbüro.
„Israel hat keine stichhaltigen Gründe für eine derart umfangreiche Zerstörung der zivilen Infrastruktur vorgelegt“, sagte Türk. Die Zerstörung ziele „offenbar darauf ab – oder hat zur Folge, – dass die Rückkehr von Zivilisten in diese Gebiete unmöglich gemacht wird“, sagte UN-Hochkommissar für Menschenrechte Türk und sagte abschließend, dass die gewaltsame Umsiedlung von Zivilisten ein Kriegsverbrechen darstellen könne.

 

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